Mitgliedschaft - Was sind die Bedingungen

Um in unserer Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung mieten zu können ist es Voraussetzung, daß Sie die Mitgliedschaft unserer Genossenschaft erwerben.

Gebühren & Anteile

Hierzu müssen Sie 30,- € Beitrittsgebühr und 2 Genossenschaftsanteile (á 160,- €) bar direkt am Tag der Mitgliedsaufnahme in unserer Geschäftsstelle einzahlen.

Mitgliedsaufnahme

Die Mitgliedsaufnahme erfolgt in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe, d.h. wenn wir eine Leerwohnung zur Verfügung haben wird diese dem Wohnungsbewerber angeboten. Nach Besichtigung der Wohnung und konkreter Absprachen betreffs eventueller baulichen Maßnahmen bzw. Veränderungen in der Wohnung kann sich der Wohnungsbewerber entscheiden, ob er die Wohnung mieten möchte. Wenn ja, wird die Mitgliedsaufnahme vollzogen.

weitere Anteile bei Abschluß des Mietvertrages

Bei Abschluß des Mietvertrages sind dann entsprechend unserer Satzung § 17 weitere zusätzliche Genossenschaftsanteile zu zahlen. Hierzu faßte der Vorstand der GWG Gartenstadt nachfolgenden Beschluß. Bei Vergabe einer:

  • 1-Raum-Wohnung: 2 weitere Anteile
  • 2-Raum-Wohnung: 4 weitere Anteile
  • 3-Raum-Wohnung: 6 weitere Anteile
  • 4-Raum-Wohnung: 8 weitere Anteile

Wenn zur Wohnung eine Mansarde gehört, dann ist für die Mansarde ein weiterer Anteil zu zahlen, bei Anmietung eines PKW-Stellplatzes 1 weiterer Anteil, bei Anmietung einer Garage 3 weitere Anteile.

1 Anteil = 160,- €

Kündigung der Wohnung & Mitgliedschaft

Bei Kündigung der Wohnung kann das Mitglied auch seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft wieder kündigen.

Unsere Satzung

Die Satzung unserer Genossenschaft können Sie hier herunterladen.

Wohnungsantrag

Falls Sie Interesse haben füllen Sie gleich online unseren Wohnungsantrag (Fragebogen für Mieter) aus oder laden Sie sich das Dokument im pdf-Format herunter.